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Bierbikes: Im Straßenverkehr nur mit Sondergenehmigung erlaubt

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ist die Party auf der Straße jetzt vorbei?

Das Bier-Fahrrad ist in seiner Nutzung in Deutschland stark eingeschränkt worden.
Das Bier-Fahrrad ist in seiner Nutzung in Deutschland stark eingeschränkt worden.

Das Bierbike ist in der Fahrradlandschaft noch eine relativ junge Erscheinung. Auch wenn es in den letzten Jahren scheinbar schon im Straßenverkehr jeder Großstadt oder jedes Touristenziels anzutreffen war.

Ursprünglich wurde das Bierfahrrad oder auch Thekenfahrrad im Jahre 2000 in den Niederlanden erfunden. Das entstandene Fahrzeug ist ein vierrädriges, mit Muskelkraft betriebenes Fahrrad, das Feiern und Fortbewegung miteinander verbinden soll.

Bis zu 16 Teilnehmer sitzen sich an einem Tisch oder einer Theke gegenüber und bedienen die unter ihnen angebrachten Pedale. Der Fahrer hinten an der Theke kann als einziger lenken und bremsen. Die meisten Bierbikes sind mit einer Bierzapfanlage und einer Musikanlage ausgestattet.

Daher ist das Thekenfahrrad in Deutschland auch eher unter den Namen Bierbike, Beerbike oder Partybike bekannt. Da sich Spaßfahrräder besonders bei feierwilligen Touristen und bei Gruppenausflügen großer Beliebtheit erfreuten, hat sich in Deutschland, wie auch in großen Teilen West-Europas, die kommerzielle Vermietung für Feiern, Gruppenfahrten und besondere Stadtrundfahrten etabliert.

FAQ: Bierbike

Was ist ein Bierbike?

Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Gruppenfahrrad, bei dem bis zu 16 Leute gemeinsam in die Pedale treten. Das Fahrrad verfügt über vier Räder und einen thekenartigen Aufbau, an dem die Teilnehmer sitzen und während der Fahrt Bier trinken.

Dürfen Bierbikes am Straßenverkehr teilnehmen?

In Deutschland dürfen diese nur noch mit einer Sondergenehmigung und unter der Berücksichtigung verschiedener Vorgaben fahren. Dies soll verhindern, dass die langsamen Bierbikes ein Verkehrshindernis sind oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Was ist bei der Anmietung eines Bierbikes zu beachten?

Möchten Sie ein Bierbike anmieten, stellt der Betreiber dafür einen Fahrer. Diese steuert das Gefährt und darf kein Bier trinken, da dann Sanktionen wegen Alkohol am Steuer drohen könnten. Zudem ist auch der Ausschank von hartem Alkohol verboten.

Das Bierbike im Straßenverkehr in Deutschland

Bei Feierlustigen sehr beliebt, aber im Großstadtverkehr eher ungern gesehen – das ist der Ruf des Bierfahrrades. Das sogenannte Biermobil bedeutet sicherlich für viele ein besonderes Erlebnis, zumal gerade für einen Geburtstag, Junggesellenabschied beziehungsweise Junggesellinnenabschied die Anmietung eines Bierbikes bei gutem Wetter doch einen gewissen Reiz hat.

Allerdings ist die Nutzung der Partyfahrräder in deutschen Großstädten seit 2012 nur noch eingeschränkt möglich. Zu oft waren die teils sehr schweren und dadurch langsamen Gefährte ein Verkehrshindernis. Auch die oftmals alkoholisierten Mitfahrer riefen seitens der Polizeigewerkschaft oder des ADAC Kritik hervor.

Durch das Bierfahrrad wurde das Thema Alkohol im Straßenverkehr nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei zu häufig bagatellisiert, da es ja anscheinend erlaubt war im alkoholisierten Zustand am Straßenverkehr teilzunehmen ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Mit Bier auf dem Fahrrad unterwegs zu sein, schien für die meisten in diesem Fall kein Problem darzustellen. Doch die Teilnahme am Verkehr unter Alkoholeinfluss kann gefährliche Folgen haben.
Städte und Gemeinden regeln die Zulassung der Bierbikes für den öffentlichen Straßenverkehr selbst. Düsseldorf war die erste Großstadt, die eine Sondernutzungserlaubnis für den Betrieb eines Bierbikes im öffentlichen Straßenland verlangte. Andere Städte zogen nach.

Gegen diese Vorgehensweise klagten einige Veranstalter von Partyrad-Touren, da Bierbikes laut der Unternehmer als Fahrrad gelten und somit am Straßenverkehr teilnehmen können.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sah dies anders und sprach am 28.08.2012 folgendes Urteil:

[…]Der Betrieb eines „BierBike“ auf öffentlichen Straßen ist straßenrechtlich dann nicht mehr Gemeingebrauch, sondern eine erlaubnispflichtige Sondernutzung, wenn eine Gesamtschau der äußerlich erkennbaren Merkmale aus der Perspektive eines objektiven Beobachters ergibt, dass es vorwiegend nicht zur Teilnahme am Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt wird.[…]

Somit ist die Nutzung des Spaßfahrrades im öffentlichen Straßenverkehr nur noch mit Sondergenehmigungen der zuständigen Behörden gestattet. Diese Sondergenehmigungen werden meist ausschließlich an Unternehmen erteilt, die nachweisen können, dass keine Gefährdung durch die Nutzung der Spaßfahrräder entsteht.

Wenn eine solche Sondererlaubnis erteilt wird, schränken diese oftmals auch das Gebiet ein, in dem ein Bierbike die Straßen benutzen darf. In fast allen Großstädten wurden die Thekenfahrräder somit von den Hauptverkehrsstraßen und aus den verkehrsreichsten Stadtbezirken verbannt.

Die Anmietung eines Bierbikes für eine Party ist weiterhin möglich.
Die Anmietung eines Bierbikes für eine Party ist weiterhin möglich.

Ist das Mieten eines Beerbikes überhaupt noch möglich?

Veranstalter bieten weiterhin Bierbikes entweder mit Sondergenehmigung oder für die Nutzung im nicht-öffentlichen Bereich zur Anmietung an. Ein Bierbike zu kaufen ist für Privatpersonen zwar möglich, das Anbieten von Touren oder die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes jedoch nicht. Wer sein Bier dennoch mobil genießen möchte, kann ein Bierbike mieten. Das Partyfahrrad kann jedoch nicht einfach so ausgeliehen werden, es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Ein vom Betreiber gestellter Fahrer wird immer mitgemietet, da dieser der Vertreter des Bierbikebetreibers ist und das Bierbike steuert. Der Fahrer muss die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten und darf daher keinen Alkohol zu sich nehmen. Er ist für die Sicherheit auf dem Partyrad zuständig.

Bei der Anmietung von einem Bierbike enstehen Kosten. Die Preise rangieren zwischen 140 Euro und 190 Euro pro Stunde. Bier oder nicht-alkoholische Getränke müssen extra bezahlt werden. Der Ausschank hochprozentiger alkoholischer Getränke ist verboten. Die meisten Behörden haben die Höchstzahl an Bier für Touren beschränkt, so dass beispielsweise auf einer zweistündigen Tour nur maximal 20 Liter Bier ausgeschenkt werden dürfen. Auch muss eine Mindestteilnehmerzahl gestellt werden, da die schweren Fahrzeuge von mindestens sechs bis acht Personen angetrieben werden müssen.

Wer ein Bierfahrrad mieten möchte, sollte sich jedoch vorher genau informieren, in welchen Bereichen das Fahren noch möglich ist.

Beim Mieten eines Bierbikes sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • das Befahren öffentlichen Straßenlandes ohne Sondererlaubnis ist Deutschland nicht erlaubt
  • der Veranstalter muss einer Sondergenehmigung besitzen
  • ein Fahrer wird vom Betreiber gestellt. Das Fahren ohne Fahrer ist in Deutschland nicht gestattet
  • die vorgegebene Mindesteilnehmerzahl muss erreicht werden
  • der Ausschank von Bier ist beschränkt
  • hochprozentiger Alkohol wird nicht ausgeschenkt

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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